Der schwere Ski-Unfall von Schumi Ende Dezember 2013 hat wieder einmal gezeigt, wie wichtig eine Patientenverfügung ist. Es ist den Angehörigen nur schwer zuzumuten, im Namen des Verunfallten über Tod oder Leben zu entscheiden, wenn sie keine Leitlinie haben. Für jedermann ist eine Patientenverfügung ein MUSS. Man muss sich nämlich selber mal klar werden, was im kritischen Fall, in dem man nicht mehr entscheiden kann, mit einem passieren soll.
Bezogen auf den Fall Schumi habe ich in meiner Patientenverfügung verfügt, dass ich mit zu erwartenden schweren Gehirn-Schäden, keine lebenserhaltenden Massnahmen möchte. Ich möchte leben nicht als „lebende Leiche, sondern als Mensch“. Auch wenn eine minime Chance für ein halbwegs befriedigendes Ende bestehen sollte. Ich will nicht darauf hoffen müssen und möchte lieber in Würde sterben, denn ich habe über 70 Jahre gelebt und brauche keine Experimente mehr. Also bitte keine lebenserhaltenden Massnahmen wie im Falle Schumi.
Wie bereits erwähnt verfüge ich über eine Patientenverfügung seit meiner Prostata.Operation vor ein paar Jahren. Nachfolgend könnt ihr Teile davon als Beispiel nachlesen:
Patientenverfügung(Version vom 15. April 2013) Hinweis: Dieser Text basiert auf dem Formular „HumanDokument“ der Schweizerischen Herzstiftung und DIALOG ETHIK. Die Patientenverfügung sowie eine Abschrift des Testamentes und weitere Unterlagen befinden sich im Internet unter meiner URL: „http://xxx.html„ Mein rechtverbindlicher Wille im Hinblick auf Leben, Leiden, Sterben und Tod.Persönliches und PersonalienDie vorliegenden Anordnungen verfasse ich im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte, also im Zustand der Urteilsfähigkeit, und nach reiflicher Überlegung. Sie gelten für den Fall, dass ich einmal nicht mehr in der Lage sein sollte, meinen Willen kund zu tun.
AdressatenMeine wichtigsten BezugspersonenWenn ich schwer krank oder verunfallt bin und mit meinem Tod zu rechnen ist, wünsche ich, dass folgende Personen (Angehörige erwähne ich ebenfalls namentlich) in der angegebenen Reihenfolge sobald als möglich verständigt werden. Den genannten Personen gegenüber entbinde ich die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie die Pflegenden von ihrem Berufsgeheimnis. Falls ich dazu nicht mehr selber in der Lage bin, ermächtige ich die aufgeführten Bezugs-Personen, an meiner Stelle die verabredeten Entscheidungen zu treffen. Das Behandlungsteam ist verpflichtet, meine Bezugspersonen über meinen tatsächlichen Zustand zu informieren und sie in den Entscheidungsprozess meiner Behandlung und Pflege einzubeziehen. Sofern keine Bezugspersonen präsent sind, so bevollmächtige ich das Behandlungsteam, an meiner Stelle gemäss dieser Verfügung zu entscheiden. Bei Uneinigkeit unter meinen genannten Bezugspersonen in einer ihnen zustehenden Entscheidung gilt die Meinung der nachstehend an erster Stelle genannten Person:
Die Patientenverfügung beinhaltet meinen verbindlichen Willen an die Adresse der Ärztinnen und Ärzte sowie der Pflegenden. Der medizinische Fortschritt ermöglicht es heute vielen Menschen, länger und mit einer besseren Lebensqualität zu leben als früher. Neue medizinische Handlungsmöglichkeiten können jedoch auch zu neuen Problemsituationen führen. Ich habe als autonome, urteilsfähige Person deshalb das Recht, auf mir nicht wünschenswert erscheinende medizinische und pflegerische Massnahmen zu verzichten. Umgekehrt kann ich diese Massnahmen, soweit sie nach den Regeln der medizinischen resp. pflegerischen Kunst angemessen sind, auch einfordern. Darum verlange ich die Respektierung meines Willens. Ich wünsche, dass die Ärztinnen und Ärzte meine Bezugspersonen beim Umsetzen der Entscheide in der Verfügung unterstützen. Zudem sollen die Behandlungsteams im Spital meine Bezugspersonen in den Entscheidungsfindungsprozess einbeziehen, falls die Patientenverfügung in der konkreten Situation interpretiert werden muss. PatientenverfügungDiese Entscheidungsanweisungen gelten namentlich für folgende möglichen Situationen:
Falls bei mir die eine oder beide Bedingungen erfüllt sein sollte/n, verlange ich vom behandelnden Team folgendes Verhalten: Schmerzlinderung und SedierungBei Schmerzen, Atemnot und Unruhe
Lebensverlängernde Massnahmen
Künstliche ErnährungErläuterungDas Recht auf Ernährung ist ein Menschenrecht. Trotzdem hat jeder entscheidungsfähige Mensch auch das Recht, Nahrung und Flüssigkeit zu verweigern. Bei entscheidungsunfähigen Menschen ist ihr diesbezüglich in einer Patientenverfügung festgelegter Wille hinsichtlich künstlicher Ernährung zu respektieren. Bei der künstlichen Ernährung wird zwischen künstlicher Ernährung mit einer Magensonde (enterale Ernährung) und der künstlichen Ernährung mit Infusionen unter Umgehung des Magen-Darm-Traktes (parenterale Ernährung) unterschieden. Sterbende in ihrer letzten Lebensphase haben oft immer weniger Durst und Appetit. Das ist ein natürlicher Vorgang. Dadurch werden die Körperfunktionen langsamer und hören schliesslich ganz auf. Wird jetzt künstlich ernährt, werden das Leben und auch das Leiden künstlich verlängert. Der Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeitszufuhr wird von Sterbenden in dieser Lebensphase aber nicht als unangenehm empfunden, weil auch ihre Schmerzempfindung abnimmt.
Langzeitpflege: Einweisung in ein Akutspital
Wenn der Tod unausweichlich wird
Sterbeort
Sterbebegleitung
Dank
Verfügung über meinen KörperOrganspende
Autopsie / Obduktion
Einsichtnahme in die Krankengeschichte nachmeinem Tod Folgende Personen können nach meinem Tod vollumfänglichen Einblick in meine Krankengeschichte nehmen:
Wünsche nach meinem Tod
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