Der schwere Unfall von Schumi und meine Patientenverfügung

Patientenverfuegung75bpiDer schwere Ski-Unfall von Schumi Ende Dezember 2013 hat wieder einmal gezeigt, wie wichtig eine Patientenverfügung ist. Es ist den Angehörigen nur schwer zuzumuten, im Namen des Verunfallten über Tod oder Leben zu entscheiden, wenn sie keine Leitlinie haben. Für jedermann ist eine Patientenverfügung ein MUSS. Man muss sich nämlich selber mal klar werden, was im kritischen Fall, in dem man nicht mehr entscheiden kann, mit einem passieren soll.

Bezogen auf den Fall Schumi habe ich in meiner Patientenverfügung verfügt, dass ich mit zu erwartenden schweren Gehirn-Schäden, keine lebenserhaltenden Massnahmen möchte. Ich möchte leben nicht als „lebende Leiche, sondern als Mensch“. Auch wenn eine minime Chance für ein halbwegs befriedigendes Ende bestehen sollte. Ich will nicht darauf hoffen müssen und möchte lieber in Würde sterben, denn ich habe über 70 Jahre gelebt und brauche keine Experimente mehr. Also bitte keine lebenserhaltenden Massnahmen wie im Falle Schumi.

Wie bereits erwähnt verfüge ich über eine Patientenverfügung seit meiner Prostata.Operation vor ein paar Jahren. Nachfolgend könnt ihr Teile davon als Beispiel nachlesen:

 

Patientenverfügung

(Version vom 15. April 2013)

Hinweis: Dieser Text basiert auf dem Formular „HumanDokument“ der Schweizerischen Herzstiftung und DIALOG ETHIK. Die Patientenverfügung sowie eine Abschrift des Testamentes und weitere Unterlagen befinden sich im Internet unter meiner URL: „http://xxx.html

Mein rechtverbindlicher Wille im Hinblick auf Leben, Leiden, Sterben und Tod.


Persönliches und Personalien

Die vorliegenden Anordnungen verfasse ich im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte, also im Zustand der Urteilsfähigkeit, und nach reiflicher Überlegung. Sie gelten für den Fall, dass ich einmal nicht mehr in der Lage sein sollte, meinen Willen kund zu tun.

Vorname / Name: Max W. Lehmann Strasse: Schafmattweg 13 PLZ / Ort: 4102 Binningen
Telephon: 079 413 96 26
Geb.-Datum: 31. Dez. 1942 Heimatort: Basel-Stadt
AHV-Nr: 756.7055.0894.57 Blutgruppe: AB Rhesus negativ
Mitgliedschaft in der Sterbeorganisation EXIT: Mitglied-Nr: 104’775 Religion: Evangelisch (Bin im Jahre 2000 aus der Kirche ausgetreten)
E-Mail: „max_lehmann@yahoo.de“ oder „maxlehmann@hotmail.com“ Internet-Homepage: http://www.maxlehmann.ch

Adressaten

Meine wichtigsten Bezugspersonen

Wenn ich schwer krank oder verunfallt bin und mit meinem Tod zu rechnen ist, wünsche ich, dass folgende Personen (Angehörige erwähne ich ebenfalls namentlich) in der angegebenen Reihenfolge sobald als möglich verständigt werden.

Den genannten Personen gegenüber entbinde ich die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie die Pflegenden von ihrem Berufsgeheimnis. Falls ich dazu nicht mehr selber in der Lage bin, ermächtige ich die aufgeführten Bezugs-Personen, an meiner Stelle die verabredeten Entscheidungen zu treffen. Das Behandlungsteam ist verpflichtet, meine Bezugspersonen über meinen tatsächlichen Zustand zu informieren und sie in den Entscheidungsprozess meiner Behandlung und Pflege einzubeziehen.

Sofern keine Bezugspersonen präsent sind, so bevollmächtige ich das Behandlungsteam, an meiner Stelle gemäss dieser Verfügung zu entscheiden. Bei Uneinigkeit unter meinen genannten Bezugspersonen in einer ihnen zustehenden Entscheidung gilt die Meinung der nachstehend an erster Stelle genannten Person:

An dieser Stelle sind meine Erste und Zweite Bezugsperson mit Namen und Adressen, Tf.-Nummern aufgeführt

Die Patientenverfügung beinhaltet meinen verbindlichen Willen an die Adresse der Ärztinnen und Ärzte sowie der Pflegenden.

Der medizinische Fortschritt ermöglicht es heute vielen Menschen, länger und mit einer besseren Lebensqualität zu leben als früher. Neue medizinische Handlungsmöglichkeiten können jedoch auch zu neuen Problemsituationen führen.

Ich habe als autonome, urteilsfähige Person deshalb das Recht, auf mir nicht wünschenswert erscheinende medizinische und pflegerische Massnahmen zu verzichten. Umgekehrt kann ich diese Massnahmen, soweit sie nach den Regeln der medizinischen resp. pflegerischen Kunst angemessen sind, auch einfordern. Darum verlange ich die Respektierung meines Willens. Ich wünsche, dass die Ärztinnen und Ärzte meine Bezugspersonen beim Umsetzen der Entscheide in der Verfügung unterstützen. Zudem sollen die Behandlungsteams im Spital meine Bezugspersonen in den Entscheidungsfindungsprozess einbeziehen, falls die Patientenverfügung in der konkreten Situation interpretiert werden muss.

Patientenverfügung

Diese Entscheidungsanweisungen gelten namentlich für folgende möglichen Situationen:

  • Die elementaren Lebensfunktionen sind durch eine Krankheit oder einen Unfall so schwer beeinträchtigt, dass das Leben nur durch dauernden Einsatz intensivmedizinischer Massnahmen, insbesondere durch Beatmung, aufrechterhalten werden kann. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Massnahmen einmal unnötig werden, wird als sehr gering eingeschätzt.

  • Das Gehirn wurde so schwer geschädigt, dass die Möglichkeit zu jeglicher Kommunikation, also auch zur nonverbalen, mit meinen Mitmenschen auch für die Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr gegeben ist.

Falls bei mir die eine oder beide Bedingungen erfüllt sein sollte/n, verlange ich vom behandelnden Team folgendes Verhalten:

Schmerzlinderung und Sedierung

Bei Schmerzen, Atemnot und Unruhe

Mein Wille: Ich möchte, dass Schmerz- und Beruhigungsmittel grosszügig dosiert werden. Dabei nehme ich auch eine allfällige Beeinträchtigung des Bewusstseins oder eine Verkürzung des Lebens in Kauf.

Lebensverlängernde Massnahmen

Mein Wille: Das behandelnde Team verzichtet auf alle diagnostischen und therapeutischen Massnahmen im Dienste der Lebensverlängerung. Aussichtslos gewordene Massnahmen wie Beatmung, medikamentöse Kreislaufunterstützung, Antibiotika- oder Nierenersatzverfahren werden abgesetzt. Diagnostische und therapeutische Massnahmen sollen nur im Dienste optimaler palliativer Betreuung dienen.

Künstliche Ernährung

Erläuterung

Das Recht auf Ernährung ist ein Menschenrecht. Trotzdem hat jeder entscheidungsfähige Mensch auch das Recht, Nahrung und Flüssigkeit zu verweigern. Bei entscheidungsunfähigen Menschen ist ihr diesbezüglich in einer Patientenverfügung festgelegter Wille hinsichtlich künstlicher Ernährung zu respektieren.

Bei der künstlichen Ernährung wird zwischen künstlicher Ernährung mit einer Magensonde (enterale Ernährung) und der künstlichen Ernährung mit Infusionen unter Umgehung des Magen-Darm-Traktes (parenterale Ernährung) unterschieden.

Sterbende in ihrer letzten Lebensphase haben oft immer weniger Durst und Appetit. Das ist ein natürlicher Vorgang. Dadurch werden die Körperfunktionen langsamer und hören schliesslich ganz auf. Wird jetzt künstlich ernährt, werden das Leben und auch das Leiden künstlich verlängert. Der Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeitszufuhr wird von Sterbenden in dieser Lebensphase aber nicht als unangenehm empfunden, weil auch ihre Schmerzempfindung abnimmt.

Mein Wille: Ich lehne sowohl die enterale als auch die parenterale Ernährung ab, auch wenn dadurch mein Sterbeprozess beschleunigt wird. Die Betreuung soll sich in diesen Situationen auf Mundpflege sowie die Haut- und Schleimhautpflege beschränken.

Langzeitpflege: Einweisung in ein Akutspital

Mein Wille: Sollte ich an einer unheilbaren Krankheit und/oder irreversibler Altersschwäche leiden, bei denen ich dauernd bettlägerig, auf fremde Hilfe angewiesen und nicht mehr ansprechbar wäre, so soll die Einweisung in ein Akutspital nur dann erfolgen, wenn Aussicht auf Verbesserung der Lebensqualität oder Linderung eines akuten Schmerzzustandes besteht.

Wenn der Tod unausweichlich wird

Mein Wille: In dieser Situation wünsche ich ausschliesslich leidenslindernde, aber nicht lebensverlängernde Behandlung, Pflege und Begleitung (d.h. nur Linderung von physischem, psychischem, sozialem und spirituellem Leiden).

Sterbeort

Mein Wille: Ich möchte nach Möglichkeit in einer hierfür eingerichteten Institution (Hospiz) und nicht zu Hause sterben können.

Sterbebegleitung

Mein Wille: Habe zu diesem Thema keine Präferenz. Wahrscheinlich möchte ich in diesem Moment alleine sein, weil ich keine traurigen Gesichter sehen möchte.

Dank

Mein Wille: Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegenden, die gemäss meiner Verfügung handeln, danke ich von Herzen. Ich bin mir bewusst, dass sehr schwierige, belastende Situationen eintreten können.

Verfügung über meinen Körper

Organspende

Mein Wille: Mir dürfen nach eingetretenem Hirntod uneingeschränkt Organe entnommen werden

Autopsie / Obduktion

Mein Wille: Zur Feststellung der Todesursache bestimme ich, dass eine Autopsie / Obduktion nur im Fall eines unerwarteten (aber nicht aussergewöhnlichen) Todes erfolgen darf.

Einsichtnahme in die Krankengeschichte nach

meinem Tod

Folgende Personen können nach meinem Tod vollumfänglichen Einblick in meine Krankengeschichte nehmen:

  • Meine beiden Kinder

Wünsche nach meinem Tod

  • Falls es zum allerletzten kommen sollte, dann möchte ich kremiert und in der Wiese eines Gemeinschaftsgrabes (anonym) im Raume Basel / Binningen beerdigt werden. So kann mich jedermann besuchen, sich hinsetzen und das beruhigende Gefühl der grünen Blumenwiese geniessen.

  • Meine Freunde und Bekannte sollen via eMail, Trauerkarten und einfache Todes-Publikationen in den Tageszeitungen benachrichtigt werden.

  • Anstelle von Blumen und Kränzen soll einem gemeinnützigen Zweck gedacht werden: Schweiz. Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte, die mit ihrem Werk meiner Mutter so viel Freude bereitet haben.

  • Trauerfeier: Ich möchte keine grosse Trauerfeier. Auf keinen Fall eine Ansprache mit Lobpreisungen und Orgelmusik. Ich wünsche mir einzig die Songs vom Andrea Bocelli und Sarah Brightman „Time to Say Goodbye„, „Miserere“ gesungen von Paverotti/Zucchero und „This is my Life“ von Shirley Bassey. Und als Kleidung: Feierliche oder Freizeit-Kleidung ohne Trauerzeichen.

  • Testament: Ich habe ein Testament erstellt. Das Original befindet sich zusammen mit dieser Patientenverfügung im Wohnzimmer in der Schublade des Nähtisches rechts vom Fernseher. Falls das Original fehlen sollte, gilt die Abschrift im Internet unter der am Anfang dieses Dokumentes erwähnten URL-Adresse. Ich möchte, dass mein letzter Wille durchgesetzt wird.

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