Dies war eine Bombe! Ich war bereits in Hua-Hin, als am 18. Oktober mich nachfolgendes Mail von „Philipp Caretta, Geschäftsführer der Fa. EQ Images AG in Zürich“ wegen illegaler Verwendung eines Fotos mit angehängter Rechnung über Fr. 291.60 und Screen-Copy ganz gewaltig aufschreckte.
Sehr geehrter Herr Lehmann Sie haben auf www.maxlehmann.ch ein Bild von uns unautorisiert und ohne Bildnachweis verwendet. Normalerweise geben wir solche Fälle direkt an eine Anwaltskanzlei weiter. Da Sie einen Blog betreiben, möchte ich Ihnen jedoch die Anwaltskosten ersparen. Es spielt für uns keine Rolle, ob Sie Ihre Webseite kommerziell oder nicht-kommerziell betreiben. Fakt ist, unsere Bilder müssen bei uns bezogen sowie gekauft werden. Ich bitte Sie, die angehängte Rechnung ohne wenn und aber innert der angegebenen Frist zu begleichen, andernfalls übergeben wir den Fall an unsere Anwälte. Freundliche Grüsse Philipp Caretta
EQ Images AG Philipp Caretta Geschäftsführer Grubenstrasse 45 8045 Zürich T: +41 44 801 99 07 M: +41 78 601 90 21 F: +41 44 801 99 01 |
Unter Urheberrechtsverletzung versteht man das illegale Kopieren geschützter Werke wie Software, Bilder, Musik, Bücher etc. Man nennt dies auch Raub- oder Schwarzkopieren.
In der Tat habe ich schon öfters Bilder aus dem Internet (Google, Facebook etc) für meine beiden Sommer- und Thailand-Blogs verwendet. Sofern ich in den EXIF- oder IPTC-Metadaten einen Eigentümer- und/oder ein Copyright -Hinweis gefunden habe, habe ich um eine Verwendungs-Erlaubnis nachgefragt. Ohne solche Hinweise war dies unmöglich. Ich ging davon aus, dass ich diese Bilder verwenden dürfe. Aber weit gefehlt, wie das Beispiel zeigte
Tatsache ist: Alle Inhalte im Internet sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht öffentlich verbreitet werden. Das gilt für Musik, die zwar frei aus dem Web kopiert, aber nur im privaten Kreis abgespielt und weitergegeben werden darf, ebenso wie für Fotos: Als Desktop-Hintergrund, Schlafzimmerposter oder Illustration in einer E-Mail an Freunde darf man jedes Bild verwenden. Auf einer öffentlich zugänglichen Homepage aber eben nicht. Dies gilt für alle Arten Bilder, auch wenn sie nicht entsprechend angeschrieben sind. Sogar für meine eigene. Das Schlimme ist es, dass sich im Internet mancherlei Leute tummeln, die diese Grauzone vorsätzlich ausnützen und missbrauchen.
Ich habe mich in der Zwischenzeit vom Schreck erholt und Herrn Caretta folgende Antwort zugeschickt:
Sehr geehrter Herr Caretta Um es vorwegzunehmen, ich werde Ihre Rechnung begleichen, um mir unnötige Zusatzkosten durch Anwälte und sogar Gerichte zu ersparen. Meine Zahlung ist kein Schuldeingeständnis.Ich möchte Ihnen die beiden nachstehenden Punkte zum Nachdenken geben, denn Ihre Forderung steht auf wackligen Füssen:
Ich habe in der Zwischenzeit Ihr Bild aus meinem Posting entfernt, um mir weiteren unnötigen Aerger zu ersparen, und werde es durch einen entsprechenden Hinweis ersetzen . Max Lehmann |
Regelungen, Folgerungen und Lehre
Sobald ich ein Bild aus einem anderen Blog im Internet herunterlade, werde ich eine Nutzungsanfrage stellen und diese auch als Dokument aufbewahren. Auf diese Weise kann ich mich gegen unsinnige Forderungen schützen.
Bildagenturen
Kompliziert wird die Sache durch die für Laien missverständliche Kategorisierung von Bildern durch Bildagenturen in lizenzpflichtige (royalty-managed) und lizenzfreie (royalty-free) Fotos. Letztere sind nämlich nicht kostenlos, sondern im Gegenteil teurer als lizenzpflichtige. Lizenzfrei bedeutet nämlich nur, dass die Bilder unbeschränkt und für jede Art der Publikation genutzt werden dürfen, während lizenzpflichtige für eine einmalige, zeitlich beschränkte Nutzung (etwa auf einer Homepage) erworben werden.
Trotzdem müssen Webdesigner nicht auf fremde Bilder auf ihren Homepages verzichten. Neben teuren Bildagenturen wie Getty Images, die sich an professionelle Kunden wenden, gibt es viele andere, die für einen Bruchteil der Agenturhonorare hochwertige Bilder und Lizenzen verkaufen. Bei Fotolia oder iStockphoto – um nur die grössten Anbieter zu nennen – zahlt man für ein Bild für die Homepage ab einem Euro respektive Dollar.
Daneben findet man im Internet auch Fotoportale und Communitys, die Bilder gratis zur Verfügung stellen. Meist sind es Aufnahmen von Amateur- und Hobbyfotografen, die deshalb aber nicht schlecht sein müssen. Pixelio etwa bietet über 250’000 freie Bilder an, die englische Stock.xchng sogar fast 400’000. Voraussetzung für die Nutzung ist lediglich eine Registrierung.
Auch wenn man diese Fotos ausdrücklich lizenzfrei und kostenlos nutzen darf, muss beim Bild oder zumindest im Impressum auf die Quelle verwiesen werden. Denn das Urheberrecht verbleibt immer beim Fotografen.
(Auszug aus der Zeitschrift: Webdesign: Die Sache mit dem Copyright – Beobachter)
Das Bild „Abmahnung“ habe ich von http://www.internetrecht-freising.de ohne Kostenfolge zur Verfügung gestellt bekommen. Vielen Dank
1 Kommentar
Werter Max
Nicht zu vergessen sind die Creativ Commons (http://creativecommons.org/), also Bilder oder andere Werke, bei denen der Urheber unter gewissen Bedingungen auf das Urheberrecht verzichtet. Dies aus der Erkenntnis, dass sich Kultur nur dort entwickelt, wo der eine auf die geistigen Leistungen des anderen aufbauen kann. Kultur ist Gemeinschaftswerk, kein Egotrip …
Hier findest du Creativ Commons: http://search.creativecommons.org/
Gruss – Walter