Ihr könnt Euch erinnern: Am 12. Juni 2021 hatte ich den schweren Unfall mit dem Rennrad, als mir ein Auto den Rechtsvortritt verweigerte und ich mit mittelschweren Verletzungen im Spital landete. In der Zwischenzeit habe ich mich gut erholt. Heute erhielt ich das Urteil vom 25. April 2022 der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt:
Das Strafverfahren gegen Max Lehmann wurde eingestellt. Er wird vom Vorwurf der Verletzung von Verkehrsregeln durch Mitverursachung eines Verkehrsunfalles freigesprochen. Die Kosten des Strafverfahrens gehen zu Lasten des Staates.
Auszug aus der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt
Ich bin überrascht über diesen Entscheid, denn ich habe mit einer Busse in Grössenordnung von Fr. 100 bis 300 gerechnet. Ich hätte ja vor dieser unübersichtlichen Kreuzung absteigen können und müssen, wie das Gesetz “ Die Geschwindigkeit muss den Gegebenheiten angepasst werden“ festlegt. Ich bin froh, dass dieser Gummi-Paragraph nicht angewendet wurde.
