Direkte Demokratie:
Wir Schweizer werden immer wieder wegen unserer Volksrechte der „direkten Demokratie“ benieden. In der Tat geniessen wir ein einzigartiges Privileg, zu allem, aber wirklich zu allem, unsere Meinung abgeben zu können. Wir können Unterschriften in Grössenordnung von 100’000 sammeln, um etwaige Entscheide des Parlamentes abzulehnen, aber auch eigene Anliegen zum Entscheid zu bringen.
Erstaunlich dabei ist, dass die meisten Volks-Entscheide sachlich vertretbar sind. Emotionale Anliegen wurden mit ganz wenigen Ausnahmen auslahmslos abgeleht. Berühmt über unsere Grenzen hinaus waren die Grundsatzentscheide zu dem für ganz Europa so wichtigen „Gotthard-Basis-Eisenbahntunnel„, aber auch den nach meiner Meinung einzigen Fehlentscheide, an den ich mich erinnere, das „Verbot von Minaretten“ in der Schweiz.
Unvergesslich sind aber auch die Volksabstimmungen über die Aufnahme von „Beitritts-Verhandlungen mit der EG resp. EU“ in den Jahren 1992 und 2001. Beide wurden haushoch mit 75% der Stimmen abgelehnt. Da soll noch einer sagen, das Volk sei nicht fähig, wichtige Entscheide zu fällen!
Abstimmungsprozedere
Etwa 4 Wochen vor einem Abtimmungsweekend erhält jeder Schweizer per Post den Stimmrechtsausweis und die Stimmzettel, samt einem sachlich formulierten Beschrieb der Argumente von Befürwortern und Gegnern zugesschickt. Mit diesem Stimmzettel können wir ab Freitag-Abend bis Sonntag-Mittag des Wochenendes in jedem der vielen Abstimmungslokale unsere Meinung abgeben. Wir können dies aber auch in den Tagen und Wochen vorher schriftlich entscheiden, indem wir den Stimmzettel per Post einschicken.
Totales Rauchverbot? Nicht mit uns!
Am Wochenende vom 22./23. September ist wieder Abstimmungswochenende. Dann stimmen wir Schweizer unter anderem über die Initiative «Schutz vor Passivrauchen» ab. Sie fordert ein totales Rauchverbot in Räumen – sogar in Einzelbüros. Bediente Fumoirs (eine Art Vereinslokale, in denen Rauchen erlaubt ist) würden verboten.
Da die Mehrheit der Schweizer nicht mehr raucht, würde man meinen, dass dieses Anliegen mit grossem Mehr angenommen werden würde. Ich vermute aber weniger, denn man sollte die Raucher nicht vor sich selber schützen. Wenn er rauchen will, dann soll er dies tun können, solange er keine anderen belästigt.