Anleitung zur „Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung“ in Thailand

Ich verbringe gegen 5 Monate in Thailand. Dazu reicht ein normales Besucher-Visum nicht aus. Bereits vor Jahren habe ich deswegen auf Empfehlung der thailändischen Immigration das „Visum O“ um 1 Jahr verlängern lassen. Dabei musste ich jedoch gewisse Bedinungen erfüllen, wie festen Wohnsitz, genügend Rente etc.

Den Nachweis,  über genügend flüssige Mittel zu verfügen, kann man erbringen durch einen festgelgten Betrag auf einer Thailändischen Bank in Grössenordnung von SFr. 24’000.– (=800’000 THB) oder durch einen beglaubigten Rentenbescheid in vergleichbarer Grössenordung. Den letzteren stellt die Schweizer Botschaft in Bangkok aus.

Am 23. August schrieb ich folgende Anfrage an die Schweizer Botschaft in Bangkok

Geht an: bangkok.cc@eda.admin.ch

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich habe in den vergangenen Jahren die Verlängerung des thailändischen „O-Visum“ auf ein Jahr durch eine Bank-Sicherheit von 800’000 THB beantragt und erhalten. Ich möchte die nächste Verlängerung von Ende Dezember 2018 mit einer beglaubigten Rentenbescheinigung erledigen.

Gilt immer noch, dass die Bescheinigung von meiner Rentenkasse direkt an die Schweizer Botschaft geschickt werden muss und ich ihnen für die Beglaubigung einen Betrag um die 1’500 THB überweisen muss? Können Sie mir ihre Bankverbindung mitteilen?

Ich danke Ihnen bereits zum voraus für Ihre Information

Mit besten Grüssen

Max Lehmann

Bereits einen Tag später  erhielt ich folgende detaillierte Antwort per eMail:

Von: bangkok.cc@eda.admin.ch

Sehr geehrter Herr Lehmann

Besten Dank für Ihre Anfrage

Das Vorgehen zum Erhalt einer Rentenbestätigung dieser Botschaft hat sich in den vergangenen Jahren kaum geändert; allerdings mussten die Gebühren aufgrund eines geänderten Wechselkurses leicht angepasst werden. Banküberweisungen sind aber auch heute noch nicht möglich. Somit gilt weiter:

Zur Ausstellung einer Rentenbestätigung dieser Botschaft werden neue Originaldokumente der zahlenden Kassen in der Schweiz benötigt. Diese Originalbelege müssen weniger als 6 Monate alt sein und Ihren aktuellen Rentenanspruch ausweisen (keine Steuerbelege oder Abrechnungen für vergangene Jahre!). Diese Originalbescheinigungen können entweder per Email direkt von den zahlenden Kassen an die Schweizerische Botschaft gelangen oder die Originale durch Sie am Schalter vorgelegt werden. Sie können die Rentenbestätigung der Schweizerischen Botschaft – je nach Ihrer Wahl – auf zwei verschiedenen Wegen empfangen:

1. Persönlicher Besuch am Schalter:
Schalteröffnungszeiten: Montag bis Freitag, 09:00 – 11:30 ICT
Total Gebühr: derzeit THB 1‘320.00 (pro Bestätigung)
Zahlungsmöglichkeit: in bar und Thai Baht
Wartezeit: ca. 10 Minuten
 

oder

 

2. Per Post:
Total Gebühr: derzeit THB 1‘370.00
Zahlungsmöglichkeit: nur Vorauszahlung per Scheck oder Postanweisung

(Bank- oder ATM-Überweisungen sind nicht möglich)

Scheck: Cashier’s cheque einer thailändischen Bank für die „Embassy of Switzerland in Bangkok“ ausgestellt.
Postanweisung: Der Beleg Nr. 1 der „Postal Money Order“ (in Thai: „ธนาณัติธรรมดา“) ist zwingend der Botschaft zuzusenden.
Wartezeit: von der Einzahlung der Postanweisung und Zustellung der Nachweise der Rentenansprüche bis zum Erhalt der Rentenbestätigung, ca. 2 Wochen.

Bitte beachten Sie zudem, zur Meldung von Auslandsreisen hat das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) die Internetseite/Mobiltelefon-Applikation «ITINERIS» entwickelt. Sie können darüber Ihre Reiseinformationen hinterlegen. Diese Angaben werden dem EDA dazu dienen, Sie besser lokalisieren und kontaktieren zu können, wenn sich im Ausland eine schwere Krise ereignet. Sie erhalten eine Mitteilung, wenn sich in einem Gebiet die Sicherheitslage unerwartet markant verschlechtert. Hier der Link dazu: https://www.itineris.eda.admin.ch/home?language_code=de.

Haben Sie weitere Fragen so steht Ihnen diese Botschaft auch weiterhin gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Andreas Kämpfer
Consular Section

Regional Consular Center Bangkok
Embassy of Switzerland in Thailand

35, North Wireless Road, Bangkok 10330
Tel.: +66 2674 6900
Fax: +66 2674 6901
bangkok.cc@eda.admin.ch
www.eda.admin.ch/rccbangkok

 

Am Montag den 19. November war ich auf der Schweizer Botschaft in Bangkok

…. habe das Renten-Original-Dokument meines ehemaligen Arbeitsgebers Novartis abgegeben und innert 5 Minuten einen beglaubigten Rentenbescheid der Schweizerischen Eidgenossenschaft erhalten. Damit kann ich nun zur Thailändischen Immigration und meine „Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung“ mit den notwendigen Formularen TM7 und TM8 einholen.

Die notwendigen Thai-Formulare und Unterlagen für die Immigration

Es müssen die Formulare TM 7 „Application For Extention Of Temporary Stay In The Kingdom“ und TM 8 „Re-Entry or Multiple Entry“ ausgefüllt und ein Passfoto aufgeklebt werden. Die aktuell gültigen Formulare können als PDF-Files ab der Internet-Seite:  http://udon-news.com/de/downloads/immigration-formulare heruntergeladen  und mit dem Gratis Tool „PDFXChange Viewer“ ausgefüllt werden.

Dazu müssen in Form von unterschriebenen Kopien beigelegt werden:

  • Mietvertrag
  • Kopie Schweizer Pass 1. Seite mit Foto
  • Kopie aktuelles Visum aus Schweizer Pass plus „Departure Card TM6“ von der Einreise
  • Beglaubigter Rentenbescheid oder tagesaktueller Bank-Transaktions-Auszug über die letzten 3 Monate

Kostenpunkt 2018/19: 1’900 THB für Verlängerung und 3’800 THB für Multiple Entry

 

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4 Kommentare

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  1. Hallo Max,

    Ich schreibe es ja nicht gerne und will nicht „schulmeistern“, aber man kann ein Visum nicht verlängern.
    Was man verlängern kann, ist die Aufenthaltsbewilligung.

    Dazu dient eben das Formular TM7, „Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung / TM 7“ oder eben in englisch „Application For Extention Of Temporary Stay In The Kingdom / TM 7.“

    Liebe Grüsse Niggi

    der deine Berichte immer wieder mit Spannung liest und deinen Aufenthalt in Thailand mit grossem Interesse verfolgt

    1. Lieber Niggi

      Ja, hast absolut recht. Bin froh, dass Du mich korrigierst. Für mich ist beides etwa dasselbe und hat dieselben Konsequenzen, aber rechtlich handelt es sich in der Tat um einer „Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung“. Ich werde meinen Text entsprechend anpassen und korrigieren.

      Ganz liebe Grüsse Dein Max

    • Rolf Eisenring auf 21. April 2019 bei 15:57
    • Antworten

    Hallo Max,
    ich möchte eine „Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung“ beantragen (besitze zur Zeit ein Halbjahres-Tourist-Visa mit Mehrfacheinreise) und reise aber viel in Thailand umher und habe deswegen hauptsächlich Unterkünfte in Hotels bzw. Appartements.
    Meinst du es reicht vom Hotel eine Bestätigung zu bekommen für das Non-immigration Visum?

    Gruess aus Basel,

    Rolf

    1. Hoi Rolf
      Ich muss Dich leider enttäuschen, denn in Sachen Visa bin ich kein Profi und kenne mich zu wenig aus. Ich würde Dir empfehlen, Dich auf dem Basler Konsulat zu erkundigen. Jede Art von Visum basiert auf anderen Regelungen. Ob eine Hotel-Bestätigung als Wohnsitz anerkannt wird, weiss ich nicht
      Ich wünsch Dir eine gute Zeit
      Liebe Grüsse Max

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